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Der Begriff Nahwärme bezeichnet die Wärmeversorgung eines kleineren Gebiets durch eine Heizzentrale, die sich nahe dem zu versorgenden Gebiet befindet. Mit Hilfe einer oder mehrerer Wärmeerzeuger wird Wasser erwärmt und über ein verzweigtes Rohrleitungsnetz – das Nahwärmenetz – zu den Wärmabnehmern transportiert. Über einen Wärmetauscher, welcher sich in einer sogenannten Hausübergabestation befindet, wird die Wärme vom Nahwärmenetz auf das Heizungssystem des Wärmeabnehmers übertragen. Das abgekühlte Wasser fließt über den Rücklauf zurück zur Heizzentrale.
Vom Nahwärmenetz in der Straße wird die Hausanschlussleitung über Ihr Grundstück in den Heizungsraum verlegt und an die Hausübergabestation angeschlossen. Dafür ist eine Kernbohrung erforderlich, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden. Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.
Das heiße Wasser des Nahwärmenetzes wird mit Hilfe von Pumpen zu den Häusern transportiert (Vorlauf). Der Übergabepuffer enthält einen Wärmetauscher, der die Wärme auf den hausinternen Heizkreislauf überträgt. Das abgekühlte Wasser fließt zurück in das Nahwärmenetz zur Heizzentrale (Rücklauf). Über den Wasserdurchfluss und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird mit Hilfe des in der Übergabestation integrierten Wärmemengenzählers die abgenommene Wärme ermittelt.
Im Zuge der erstmaligen Wärmeerschließung erstellen wir als Betreiber des Nahwärmenetzes den Hausanschluss bis zur Übergabestation und die Installation der Übergabestation. Die Kosten werden Ihnen gegen einen pauschalen Betrag in Rechnung gestellt.
Der Übergabepuffer bleibt im Eigentum der Nahwärmeversorgung, anfallende Kosten für Wartung und Reparaturen übernehmen wir als Betreiber. Die Heizungsanlage hinter der Übergabestation bleibt im Eigentum und in Verantwortung des Hauseigentümers, so z.B. die Einbindung des hausinternen Heizkreislaufs (Neuanbindung an die Übergabestation). Je nach Gebäude können diese Kosten variieren.
Mithilfe der Förderung BEG (Bundesförderung für Gebäude) können Sie sich die Anschlusskosten und Umbaukosten in Höhe von bis zu 40% fördern lassen.
Die Wärmekosten setzen sich zusammen aus einem verbrauchsabhängigen Arbeits- und einem verbrauchsunabhängigen Grund-, Mess- und Leistungspreis. Die Zähler werden elektronisch fernausgelesen.
Bei einem Kostenvergleich verschiedener Heizungsarten gilt es zu beachten: Durch einen Anschluss an die Nahwärme wird ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag fällig. Neuinvestitionen, Schornsteinfegerkosten und Wartungskosten für einen Heizkessel fallen für Sie damit in Zukunft dauerhaft weg. Auch Ihre Stromkosten reduzieren sich deutlich. Die weitere Preisentwicklung richtet sich nach vertraglich vereinbarten Indices und ist damit transparent nachvollziehbar.
Die vom Betreiber des Wärmenetzes beauftragte Baufirma wird den vorherigen Zustand wieder bestmöglich herstellen. Sollten Sie Aufwertungen vornehmen wollen, sind diese selbst zu tragen.
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.
„Jein“. Handelt es sich um eine Solarthermieanlage oder einen Kachelofen ist eine Kombination mit der Nahwärme möglich und aus ökologischen Gesichtspunkten auch wünschenswert. Bei fossil betriebenen Heizungsanlagen bitten wir Sie, die Heizung still zu legen bzw. abzubauen. Dies ist für die Planungssicherheit unerlässlich.
Bei geringen Restmengen kann das Heizöl noch verbraucht werden, bis Sie an das Nahwärmenetz angeschlossen werden, die Details dazu regelt der Wärmeliefervertrag.
„Jein.“ Während der Planungsphase eines Nahwärmeprojektes wird der Wärmebedarf der Interessenten abgefragt. Anhand dieser Daten wird im Anschluss das Netz ausgelegt. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Interessenten hinzukommen, können diese unter Umständen nicht angeschlossen werden, wenn die Auslastungsgrenze des Nahwärmenetzes erreicht ist. Für Anschlüsse, die vorbereitet, aber erst in einigen Jahren in Betrieb genommen werden, entfallen teilweise die Voraussetzung für die Förderprogramme.
Das ist problemlos möglich. Auch wenn über das Nahwärmenetz immer mindestens 85°C anliegen, kann mit Hilfe eines Mischventils innerhalb des Heizungskreislaufs des Wärmeabnehmers die Heizungsvorlauftemperatur auf das gewünschte Niveau abgesenkt werden. Mit Niedertemperaturheizungen erreichen Sie niedrige Rücklauftemperaturen, die grundsätzlich gewünscht sind.
Der Anschluss an das Nahwärmenetz ist mit einem modernen Steuerungs- und Regelungssystem verbunden. Auch Nachtabsenkungen, Einstellung der Warmwassertemperatur, Zeitprogrammierungen, Außentemperatursteuerung, Frostschutz, Ferien- und Wochenendprogrammierung etc. sind möglich.
Wir sind für die Wartung der Leitungen bis zur Übergabestation und für die Wartung der Übergabestation selbst verantwortlich. Für das hausinterne Heizungsnetz sind Sie als Eigentümer verantwortlich.
Wir als Betreiber des Wärmenetzes garantieren Ihnen die Wärmelieferung zu jeder Zeit. Unser Wärmenetz wird aus Biomassekesseln, Biogasanlagen und BHKWs beheizt, so dass auch bei Wartungsarbeiten oder Störungen eines Kessels genug Wärmeleistung durch die anderen Heizanlagen erzeugt werden kann. Zudem sind große Pufferspeicher installiert, die für zusätzliche Versorgungssicherheit sorgen. Sollte es dennoch einmal schwerwiegendere Probleme geben, wird die Versorgung über eine mobile Heizungsanlage sichergestellt.
Bei jedem technischen Bauteil besteht das Risiko, dass es irgendwann einen Defekt aufweist. Die Lebensdauer eines Nahwärmerohrs liegt bei etwa 40 Jahren. Das gesamte Netz wird permanent fernüberwacht, so dass im Fall einer Störung die defekte Leitung ausfindig gemacht und der Fehler behoben werden kann.
Nein, eine Mindestabnahmemenge halten wir aus ökologischen Gründen für nicht vertretbar.
Unsere Servicehotline garantiert Ihnen, dass – im Fall einer Störung – das Problem schnell behoben wird: Per Fernüberwachung oder durch unseren Bereitschaftsdienst direkt bei Ihnen vor Ort.
Findet ganz oder teilweise ein Eigentumswechsel des Objektes statt, ist der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, formwirksam alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Erwerber zu übertragen. Dieser ist zu verpflichten, etwaige Rechtsnachfolger entsprechend weiter zu verpflichten.
Der Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag freigestellt, wenn der Erwerber dem Versorger gegenüber dem Eintritt in diesen Vertrag schriftlich erklärt hat und hinreichende Gewähr zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche des Versorgers bietet.
Sie sind unabhängiger von fossilen Energien, die einerseits immer teurer werden, andererseits auch starken Preisschwankungen unterliegen. Die Spekulation, wann der beste Zeitpunkt zum Öleinkauf ist oder welches Gasangebot am günstigsten ist, entfällt. Stattdessen wird zu großen Teilen mit Nebenprodukten der Holzverarbeitung und mit Hackschnitzeln aus heimischen Forsten geheizt. So bleibt das Geld in der Region und weite Transportwege entfallen. Damit sinken die CO2-Emissionen gleich doppelt. Des Weiteren benötigen Sie keine eigene Heizungslange mehr, es entfallen Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie die zukünftige Investition in eine neue Heizungsanlage. Auch um verschärfte Abgasnormen müssen Sie sich keine Gedanken machen. Zusätzlich wird im Haus durch den Wegfall der Heizung Platz geschaffen, den Sie anderweitig nutzen können.
Ja, selbstverständlich können Sie auch Ihr neues Zuhause regenerativ versorgen. Sie profitieren so von Anfang an von dieser nachhaltigen Lösung und vielen weiteren Vorteilen.
EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz) verpflichten Bauherren, den Primärenergiebedarf des Hauses gering zu halten, einen Mindestanteil Erneuerbarer Energien zu integrieren und die Gebäudehülle ausreichend zu dämmen. Durch die Wärmeerzeugung aus 100 % regenerativen Energien und einem Primärenergiefaktor von unter 0,2 sind die ersten beiden Bedingungen bereits übertroffen. Das lohnt sich auch bei der Gebäudedämmung. Bei Übererfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Tilgungszuschüsse von bis zu 15.000 € und zinsgünstige Kredite bis zu 100.000 €. Ihr Energieberater berät Sie hierbei gerne in Detailfragen.